Wenn sich Ihr Leben ändert,
braucht Ihre Immobilie einen Plan.
Finden Sie Ihre Situation.
Eine Immobilie geerbt.
1. Selbst nutzen
2. Vermieten
3. Verkaufen
Was gilt, wenn mehrere Personen geerbt haben?
Über eine Immobilie, die zum gemeinsamen Nachlass gehört, können die Erben grundsätzlich nur gemeinsam verfügen. Deshalb sollten die Beteiligten ihre Ziele frühzeitig abstimmen. Die rechtliche Klärung der Erbenstellung, eine mögliche Auseinandersetzung und steuerliche Fragen gehören in die Hände von Notariat, Rechts- oder Steuerberatung. Meine Aufgabe ist die Einordnung und Vermarktung der Immobilie.
Das klären wir zuerst
- Alle Beteiligten und ihre Vorstellungen
- Nutzung, Zustand und vorhandene Unterlagen
- Laufende Kosten und ein sinnvoller Zeitrahmen
So unterstütze ich Sie
Zeit für etwas Kleineres.
1. Wünsche konkret machen
2. Möglichkeiten abwägen
3. Übergang planen
Muss ich vor dem Verkauf schon ausgezogen sein?
Nein, auch eine noch selbst bewohnte Immobilie lässt sich vermarkten. Wichtig sind gut abgestimmte Besichtigungstermine und eine klare Vereinbarung darüber, wann die Immobilie übergeben werden kann. Ein bestimmter Auszugstermin lässt sich nicht einseitig garantieren; er muss mit dem Käufer und im Kaufvertrag abgestimmt werden.
Das klären wir zuerst
- Wünsche an das künftige Zuhause
- Gewünschter Auszug und mögliche Übergangszeit
- Was beim Verkauf organisatorisch entlasten würde
So unterstütze ich Sie
Getrennte Wege.
1. Übernahme prüfen
2. Gemeinsam verkaufen
3. Übergang regeln
Kann eine Person einfach den Kredit übernehmen?
Das sollten Sie frühzeitig mit der finanzierenden Bank klären. Eine private Absprache ersetzt keine Zustimmung der Bank zur Änderung des Darlehensvertrags. Ob eine Übernahme oder Ablösung möglich ist und welche Kosten entstehen, hängt vom Vertrag und der konkreten Situation ab. Lassen Sie auch die Eigentumsübertragung und gegenseitige Ansprüche rechtlich prüfen.
Das klären wir zuerst
- Wer Eigentümer und wer Darlehensnehmer ist
- Welche Lösung die Beteiligten anstreben
- Welche Informationen und Entscheidungen noch fehlen
So unterstütze ich Sie
Vermietet – und jetzt verkaufen?
1. Unterlagen zusammenstellen
2. Käufer passend ansprechen
3. Mit Mietern abstimmen
Endet das Mietverhältnis mit dem Verkauf?
Nein. Bei vermietetem Wohnraum tritt der Erwerber grundsätzlich in das bestehende Mietverhältnis ein. Der Verkauf allein beendet den Mietvertrag nicht. In bestimmten Fällen kann außerdem ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters bestehen. Ob besondere Rechte oder Fristen betroffen sind, sollte vor dem Verkauf rechtlich geprüft werden.
Das klären wir zuerst
- Mietvertrag, tatsächliche Miete und offene Fragen
- Hausgeld, Rücklagen und bekannte Maßnahmen
- Zugang zur Immobilie und Abstimmung mit Mietern
So unterstütze ich Sie
Mehr Platz fürs Leben.
1. Bedarf festlegen
2. Budget belastbar planen
3. Reihenfolge abstimmen
Sollten wir zuerst kaufen oder zuerst verkaufen?
Dafür gibt es keine allgemeingültige Reihenfolge. Ein vorheriger Verkauf kann den Erlös konkreter machen, erfordert aber eine Lösung für die Zeit bis zum Einzug. Ein vorheriger Kauf kann eine zeitweise Doppelbelastung oder Zwischenfinanzierung auslösen. Klären Sie die Tragfähigkeit mit Ihrer Bank; wir stimmen darauf den Verkaufsablauf ab.
Das klären wir zuerst
- Anforderungen an das neue Zuhause
- Finanzierungsrahmen und bestehende Verpflichtungen
- Zeitliche Überschneidung von Kauf, Verkauf und Umzug
So unterstütze ich Sie
Ein Umzug steht an.
1. Zeitfenster festhalten
2. Vor Ort organisieren
3. Übergabe vorbereiten
Kann ich verkaufen, wenn ich schon umgezogen bin?
Ja, viele organisatorische Abstimmungen lassen sich aus der Entfernung erledigen. Wichtig sind verfügbare Unterlagen, ein geregelter Zugang und klare Ansprechpartner. Ob Sie beim Notartermin persönlich teilnehmen oder eine Vertretung möglich ist, klären Sie frühzeitig mit dem Notariat.
Das klären wir zuerst
- Feste Termine und zeitlicher Spielraum
- Erreichbarkeit und Zugang zur Immobilie
- Laufende Kosten bis zum Eigentümerwechsel